Allgemeine Vertragsbedingungen für die Online-Anmeldung

  1. Der Vertrag geht den Marktteilnehmern in Form einer Rechnung vor der jeweiligen Veranstaltung zu. Das vereinbarte Zahlungsziel ist einzuhalten, ansonsten besteht kein Anspruch des Ausstellers auf einen Standplatz auf dem Markt.
     
  2. Der Aussteller hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Stellfläche.
     
  3. Die festgelegten Marktöffnungszeiten sind von allen Teilnehmern einzuhalten. Die Belieferung der Stände muss täglich bis 10.00 Uhr abgeschlossen sein. Danach sind die Fahrzeuge vom Veranstaltungsgelände zu entfernen. Das Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art ist auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich nicht gestattet. Das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist während der Veranstaltung verboten.
     
  4. Feuerwehrzufahrten dürfen nicht blockiert werden. Offene Feuer sind nicht gestattet.
     
  5. Die vorgegebenen Auf und Abbauzeiten sind einzuhalten. Ein vorzeitiger Abbau vor dem Ende der Veranstaltung ist nicht gestattet.
     
  6. Es dürfen ausschließlich nur die in der Anmeldung aufgeführten Waren verkauft werden.
     
  7. Ein Verstoß gegen die Festlegung gem. Ziff. 4. bis 7. Kann zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Der Aussteller verpflichtet sich ferner für den Fall der wiederholten Zuwiderhandlung zur Zahlung einer sofort fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 €.
     
  8. Ein Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich bis 14 Tage vor Marktbeginn erfolgen. Sofern sich ein passender Ersatzaussteller findet wird die eingezahlte Standmiete erstattet. Danach ist eine Erstattung ausgeschlossen. Sollte ein Aussteller trotz Vertrag und ohne Absage nicht erscheinen, ist das komplette Standgeld zu zahlen.
     
  9. Sollte die Veranstaltung wegen höherer Gewalt bzw. auf Anordnung seitens örtlicher Behörden oder auf Grund anderer, nicht in der Verantwortung des Veranstalters liegende Umstände ausfallen bzw. vorzeitig beendet werden, werden die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten lt. Rechnungsvorlage auf alle Teilnehmer anteilig umgelegt. Den Restbetrag erhält der Aussteller zurück. Weitergehende Ansprüche insbesondere entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.
     
  10. Der Aussteller haftet für die von ihm und seinen Mitarbeitern verursachten Schäden. Des Weiteren sind die Anbieter/ Händler verpflichtet, für ihren Betrieb für die Dauer der Veranstaltung ( einschließlich Auf-/Abbau ) eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und dem Veranstalter auf Verlangen vorzulegen.
     
  11. Der Veranstalter haftet für die von Ihm verursachten Schäden. Eine Haftung infolge höherer Gewalt, äußeren Einflüssen ( Diebstahl, Einbruch ) und Schäden während der Nacht ist ausgeschlossen. Für die Sicherheit der Stände ist der Aussteller selber verantwortlich. Die Stände stehen stets auf eigenes Risiko des Ausstellers.
    Das beauftragte Wachschutzunternehmen ist für die Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände verantwortlich und um eventuellen Straftaten vorzubeugen. Es erfolgt keine Einzelbewachung der Stände. Das Wachschutzunternehmen haftet nur wenn es grob fahrlässig gehandelt hat.
     
  12. Der Aussteller hat sich an die geltenden Arbeitsschutz-, Jugend- und Mutterschutzbestimmungen, Hygienevorschriften sowie an die Bestimmungen der Gewerbeordnung zu halten. (Preisauszeichnungspflicht, Firmenschild ).
     
  13. Sofern Strom und Wasser bestellt wurden, steht dieses zur Verfügung. Die Zuleitung erfolgt in Eigenregie des Ausstellers. Regressansprüche des Teilnehmers durch den Ausfall der Stromversorgung können nicht gestellt werden. Falls Störungen oder Schäden durch die Geräte des Ausstellers verursacht werden, sind diese sofort vom Netz zu nehmen. Er haftet dem Veranstalter und Dritten für den verursachten Schaden.
     
  14. Für Sauberkeit und Reinigung des Standes und dessen Umfeld ist der Teilnehmer während der gesamten Veranstaltung selbst verantwortlich. Die Entsorgung des Abfalls hat der Aussteller selbst vorzunehmen. Wird der Stand nach Beendigung der Veranstaltung nicht ordnungsgemäß beräumt, zahlt der Aussteller eine sofort fällige zusätzliche Müllentsorgungspauschale in Höhe von 200,00 €.
     
  15. Die Aussteller erklären sich grundsätzlich damit einverstanden, dass die örtliche Presse und der Veranstalter für Werbezwecke und redaktionelle Berichterstattung die Marktfotos verwenden darf.
     
  16. Über Vertragsinhalte wird gegenüber Dritten Stillschweigen vereinbart.
     
  17. Gerichtsstand ist für beide Parteien Neubrandenburg.